Hier finden Sie Infos und Links rund ums Thema Autokaufvertrag.

Bei einer Anschaffung eines Kfz sollte neben der Finanzierung und eingehender Begutachtung des Wagens, der Kaufvertrag nicht vergessen werden.

Mängelbegutachtung

Da ein Gebrauchtwagen in den meisten Fällen unter Ausschluss der Sachmängelhaftung, ohne nachfolgende Garantie, verkauft wird, ist es von Wichtigkeit sich vorher über alle Mängel zu informieren. Eine Begutachtung kann auch durch einen unabhängigen Sachverständigen durchgeführt werden, der auch gleichzeitig den tatsächlichen Wert ermitteln kann.

Angaben im Autokaufvertrag

Im Autokaufvertrag werden neben der namentlichen Nennung von Käufer, Verkäufer und Verkaufspreis, alle KFZ Daten, Anzahl der Vorbesitzer, Datum für die nächste Tüv Abnahme und Abgasuntersuchung eingetragen. Alle Zubehörteile und Extras sollten detailliert aufgeführt sein, um sicher zu stellen, dass sie alleiniges Eigentum des Verkäufers sind.

Unfallschäden und Nutzungsart

Ebenso ist zu ermitteln, ob ein Unfallschaden vorliegt und wenn ja, welche Schäden daraus hervorgegangen sind. Weitere wichtige Angaben sind, ob es sich um den Originalmotor oder einen Austauschmotor handelt und ob das Fahrzeug für gewerbliche Zwecke genutzt wurde.

Fahrzeugpapiere, Schlüsselübergabe und Sondervereinbarungen

Weiter wird in einem Autokaufvertrag die Ummeldung und eventuelle andere Sondervereinbarungen geregelt und der Empfang von Kaufpreis, Fahrzeugpapiere, AU und TÜV Bescheinigung, Genehmigungen für genehmigungspflichtige Teile und der Wagenschlüssel bestätigt.

Erwerb und Beschaffung von Autokaufverträgen

Autokaufverträge können im Internet kostenlos herunter geladen oder in größeren Schreibwarenhandel gekauft werden. Auch KFZ Versicherungen stellen auf Anfrage, einen Autokaufvertrag zur Verfügung.

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