Die Verwertung von Automobilen ist im Gesetz über die Entsorgung von Altfahrzeugen (Bundesgesetz vom 21.06.2002) geregelt.
Damit sind alle Fahrzeughersteller verpflichtet, Kfz. bis zu 3,5 to Gesamtgewicht nach Ablauf der Nutzung zurückzunehmen und umweltgerecht zu entsorgen. Rohstoffe und eingesetzte Materialien sollen der Wiederverwertung zugeführt werden.
Für den Fahrzeughalter ist dabei folgendes wichtig:
Der im Fahrzeugbrief eingetragener letzter Fahrzeughalter ist verpflichtet das Altfahrzeug an einer anerkannten Rückgabe-/Annahmestelle zur fachgerechten Verwertung abzugeben.
Dieser wird von der Rückgabe-/Annahmestelle ausgestellt und an der Letzthalter übergeben. Der Verwertungsnachweis wird der Kfz.-Zulassungsstelle bei der endgültigen Abmeldung des Fahrzeuges mit dem Kfz.-Brief vorgelegt.
Annahmestellen der Hersteller oder von ihnen beauftragter Unternehmen sowie Betriebe die Altfahrzeuge annehmen ohne Demontagebetrieb zu sein. Diese Betriebe müssen zertifiziert sein.
Dieser führt die Zerlegung des Altfahrzeuges im Sinne nachfolgender Wieder-verwendung und Verwertung durch. Diese Betriebe müssen ebenfalls zertifiziert sein.
Aufarbeitung von gebrauchten Baugruppen und Bauteilen zum gleichen Verwendungszweck.(gebrauchte Ersatzteile)
Zuführung aller nicht wiederverwendbarer Teile und Stoffe zur weiteren stofflichen Verwertung.
Dieser Geldwert ergibt sich aus dem Wert der verwendbaren Bauteile und den verwertbaren Materialien. Bei sehr verschlissenen Fahrzeugen ist kaum ein Restwert nachweisbar.
Neben der Autoverwertung bietet man auch den Handel mit gebrauchten Fahrzeugteilen in einem Online-Shop.
http://www.anthes.com/
Die Stiftung stellt sich sowie die Mitglieder kurz vor. Daneben sind auch Pressemitteilungen abrufbar.
http://www.stiftung-autorecycling.ch/