Die Autoversicherung schützt die Versicherten vor den finanziellen Folgen eines Unfalls. Man unterscheidet hierbei die Autohaftpflichtversicherung von der Kasko-Versicherung. Weiterhin kann die Autoversicherung eine Insassenversicherung oder einen Schutzbrief beinhalten.
Diese Versicherung ist in Deutschland eine Pflichtversicherung, die jeder Autofahrer für das Führen des Fahrzeuges benötigt. Ist diese nicht vorhanden, wird die Zulassungsstelle das Auto stilllegen.
Die Autohaftpflichtversicherung deckt die Schäden des Unfallgegners ab, so ersetzt sie zum Beispiel den Sachschaden am Auto, trägt aber auch Personenschäden bis zur Höhe der Versicherungssumme.
Der Preis der Haftpflichtversicherung richtet sich nach der Regionalklasse, der Typklasse und der Anzahl der unfallfreien Jahre des Autofahrers.
Die Kaskoversicherung ist eine freiwillige Versicherung. Sie teilt sich in Teil- und Vollkasko.
Die Teilkaskoversicherung übernimmt Schäden am Fahrzeug, die etwa durch Zerstörung oder Diebstahl entstanden sind. Auch Wildschäden sind hier mit versichert.
Die Vollkaskoversicherung hingegen übernimmt zusätzlich die Schäden am Fahrzeug, die bei einem selbstverschuldeten Unfall entstanden sind.
Auch die Beiträge hier berechnen sich, wie oben, nach Regional-, Typklasse und Schadensfreiheitsjahren.
Weiterhin ist bei beiden Kaskoversicherungen ein Selbstbehalt möglich. Teilkaskoversicherungen können sogar ohne Selbstbeteiligung abgeschlossen werden, bei Vollkaskoversicherungen trägt der Versicherte immer mindestens 150 Euro selbst.
Wer sich für die Leistungen eines Schutzbriefes entscheidet, erhält im Fall eines Unfalles Hilfe. So werden zum Beispiel die Kosten des Abschleppens bezahlt, aber auch die Reparatur, sofern dies möglich ist.
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